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Brauche ich eigentlich einen Sarg? Alternative Bestattungen und Sargpflicht in Deutschland

In Deutschland gibt es Gesetze, die sogar über den Tod hinaus gehen. Die Sargpflicht zum Beispiel. Früher galt sie in ganz Deutschland, mittlerweile gilt sie alternativlos nur noch in Sachsen und Sachsen-Anhalt (Stand 2021). Eine Sargpflicht bedeutet schlicht gesagt, dass der Verstorbene, unabhängig von der Beisetzungsform (selbst bei einer Feuerbestattung), in einem Sarg gebettet werden muss.





Was ist der Sinn einer Sargpflicht? Als die wichtigsten Gründe zur Einführung der Sargpflicht werden Menschenwürde, Tradition und Hygiene genannt.








Befasst man sich eingehender mit diesen Argumenten, wird allerdings schnell deutlich, dass es auch viele Argumente gibt, die dies in Frage stellen. Wer sich eingehender mit dem Pro-und Contra der Sargpflicht befassen möchte, dem empfehle an dieser Stelle den Beitrag zum Thema Sargpflicht/Sargzwang auf der Website von Aertnitas e.V. (Verbraucherinitiative Bestattungskultur). www.aeternitas.de .


Ein weiterer genannter Grund für die Sargpflicht besteht in den biologischen Vorteilen: Durch den sich im Sarg befindlichen Sauerstoff soll bei einer Erdbestattung beispielsweise die Verwesung begünstigt werden, bzw. die Bildung sogenannter „Wachsleichen“ verhindert werden. Zwar ist es richtig, dass für einen Verwesungsprozess ein gewissen Anteil an Sauerstoff benötigt wird, jedoch konnte die Theorie, dass der sich im Sarg befindliche Sauerstoffanteil dies im Vergleich zu einem direkten Kontakt des Leichnams mit dem Erdreich begünstigen würde, bis heute nicht wissenschaftlich nachgewiesen werden. Vielmehr ist die Dauer der Verwesung abhängig von Temperaturen und Bodenbeschaffenheit. Bei einer Feuerbestattung dient der Sarg als zusätzliches Brennmaterial. Der menschliche Körper besteht zu 70 – 80% aus Wasser. Bei einer Feuerbesattung wird der Verstorbene in einem Holzsarg verbrannt, welcher den Prozess der Einäscherung fördert. Hygienische Gründe waren ebenfalls genannte Argumente für die Sargpflicht. Genauer betrachtet kann dieses Argument aber nicht rein auf die Beisetzungsform selbst bezogen werden. So stellen beispielsweise austretende Flüssigkeiten im Erdreich kein Risiko dar. Beim Transport ist die Aufbewahrung des Verstorbenen in einem festen, geschlossenen Behältnis allerdings sinnvoll und auch vorgeschrieben.





Alternative zur Sargpflicht – die Bestattungskultur im Wandel

Sofern ein speziell dafür ausgewiesenes Grabfeld vorhanden ist, darf der Verstorbene mittlerweile in den meisten Bundesländern alternativ zum Sarg auch in einem Leintuch beigesetzt werden. Hamburg machte 1998 als erstes Bundesland mit dieser Gesetzesänderung den ersten Schritt. Nach und nach folgten weitere Bundesländer, zuletzt hob Bayern 2021 die generelle Sargpflicht auf. In den Bestattungsgesetzen der Bundesländer heißt es dann, dass „religiöse und/oder weltanschauliche Gründe vorliegen müssen“. Nordrhein-Westfahlen verzichtet mittlerweile sogar gänzlich auf eine Erwähnung der Sargpflicht.




Dies ist eine sehr positive Entwicklung gerade auch für Muslime. Im Islam werden Verstorbene nämlich grundsätzlich in ein Leintuch gewickelt mit Blick nach Mekka beigesetzt. Auch Anhänger des jüdischen Glaubens begrüßen diese neuen Regelungen.



Ich persönlich begrüße diese Art der Entwicklung ebenfalls sehr. Jeder Mensch sollte frei entscheiden dürfen, wie er beigesetzt werden möchte. Und somit auch ob mit- oder ohne Sarg.


Ina Merz

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